Beim Referat zum Thema der KOMintern- Herbstkampagne am 28.10. skizzierte Referent Rudi Fischer kurz die Themenblöcke „Lohnpolitik“, „Vermögensverteilung“ und „Preisgestaltung“ in Österreich und stellte sie mittels griffiger Beispiele anschaulich dar:
* Lohnpolitik...
... ist mehr als „nur“ die Forderung nach einer prozentuellen Lohn-/Gehaltserhöhung bei Kollektivvertragsverhandlungen. Auch das so genannte Rahmenrecht hat viele lohngestalterische Elemente: So wirkt sich eine Anrechnung von Karenzzeiten auf das Einkommen gerade für Frauen massiv positiv auf die Einkommen aus, genauso wie Arbeitszeitflexibilisierungen dieses negativ beeinflussen können. So sanken beispielsweise in der Voest Linz nach der Einführung des Jahresdurchrechnungszeitraums die Lohnkosten pro Kopf um rund 20%.
Genauso wichtig ist auch eine solidarische Lohnpolitik, die in Österreich (im Gegensatz zu z.B. Schweden) nur in geringem Maße angewandt wird. Möglichkeiten wären hier, um die Lohnschere zwischen geringen und höheren Einkommen zu verringern, fixe Beträge um die alle Einkommen mindestens erhöht werden oder unterschiedliche Prozentsätze für verschiedene Lohngruppen.
Ein wichtiger Aspekt der Lohnpolitik ist auch, dass durch jede Erhöhung Geld in die öffentlichen Kassen gespült wird. Bei einer Erhöhung um 100.- Euro bekommen Finanz und Kassen 36.- Arbeitgeberbeiträge, der Beschäftigte zahlt 48.- an Beiträgen, und vom Nettobetrag von 52.- gegen nochmals 10.- durch indirekte (Konsum-)Steuern an den Staat.
Somit bekommt die öffentliche Hand bei einer Erhöhung um 100.- rund 94.- an Einnahmen – und das noch dazu beschäftigungswirksam.
* Vermögensverteilung...
... bedeutet in Österreich: „Es ist schwer, reich zu werden, aber leicht reich zu bleiben“. Ein Großteil des Vermögens in Österreich wird vererbt oder erheiratet, hat also nichts mit „Leistung“ zu tun. Sinnvoll wäre eine Vermögenssteuer auf private Immobilien, und zwar progressiv auf Basis der Verkehrswerte. Dies brächte durch Besteuerung der größten zehn Prozent Besitzenden rund 25 Milliarden Euro. Notwendig wäre dabei aber auch eine (Wieder-)Änderung des Mietrechtsgesetzes, damit dies nicht auf die Miete draufgeschlagen wird. Vorteil: „Immobilienvermögen kann nicht flüchten!“
* Preisgestaltung...
... und Marktordnung stabilisieren die Realwirtschaft. Bis zum EU-Beitritt war der Großteil der Lebensmittelpreise (rund 1000 Produktpreise) staatlich festgelegt, so z.B. für Milch, Eier, Maschinensemmeln, Gstaubter Wecken, Butter, Rahm, …..
Zuständig dafür sind/waren die Preiskommissionen in den Ministerien (Wirtschaft; Soziales – hier säße auch AK-Präsident Tumpel und könnte Anträge stellen).
Auch jetzt noch werden Preise staatlich fixiert: für Medikamente, Taxifahrten, Mieten, Rauchfangkehrer, …
Solche Marktordnungsstrukturen haben eine antimonopolistische Orientierung und schützen Klein- und Mittelunternehmen.
Als Zusatzeffekt erfuhren Gewerkschaften früher in den Preiskommissionen viel über die Produktion und Preisgestaltung jener Unternehmen, welche schließlich bei einem Wunsch nach Erhöhung der Preise dies auch argumentieren und belegen mussten.
Der Effekt der bisherigen Liberalisierung ist neben Preiserhöhungen eine Verschlechterung der Versorgung („Greißlersterben“) wie auch der Wegfall vieler gut bezahlter Arbeitsplätze (z.B. der LKW-Fahrer in Molkereien und Brauereien).
Dass Preisregelung trotz EU nach wie vor möglich wäre, zeigt Frankreich, wo Strom- und Gaspreise staatlich festgesetzt werden. Außerdem gibt es keine EU-Verordnungen, welche die Preisregulierungen verbieten würden!