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Fekters Umbauplan – eine einzige Baustelle

Ein Kommentar von Rudi Fischer zu den Plänen der Finanzministerin, eine "flat tax" einzuführen.
 
Es soll nach den Plänen von Finanzministerin Fekter einen neuen Abgabentarif geben (siehe Kurier-Artikel von Montag, 1. August Seite 3: http://kurier.at/nachrichten/4065660.php). Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers und Lohnsteuer werden zu einem gemeinsamen Tarif zusammengefasst.
Bis 10.000 Euro brutto pro Jahr (~ 714 Euro pro Monat) ist keine Abgabe fällig.
Für jeden Euro darüber sind 44% abzuführen - genauer gesagt: werden vom Arbeitgeber abgezogen!
Profitieren sollen davon Bezieher von Einkommen bis ca. 1.500 Euro pro Monat und Bezieher von Einkommen von 3.500 bis 4.500 Euro pro Monat. Verlieren würden insbesondere Bezieher von Einkommen über 6.000 Euro pro Monat weil es dann keine Höchstbeitragsgrenze zu Sozialversicherung mehr gibt. Durch diese radikale Vereinfachung würden bis zu 4.500 Beamte im Finanzministerium überflüssig, was Einsparungen von 300 bis 400 Millionen Euro pro Jahr bringt.
Das ist die Theorie!
 
Für die Praxis stellen sich viele Fragen:
1)     Wohin verschwinden die Beamten, sodass sie keine Kosten mehr verursachen?
2)     Wer entscheidet, wie viel Geld von den 44% an Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung geht?
3)     Menschen, die mehr als die Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG (374 Euro im Monat) aber weniger als 714 Euro im Monat verdienen führen kein Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ab, es werden nur Arbeitgeberbeiträge fällig. Was bedeutet dies für die Höhe der künftigen Pension?
4)     Was bedeutet dies in Summe für die Sicherheit der sozialen Systeme?
 
Was bedeutet es für das Steuersystem?
Wir haben es nachgerechnet:
1)     Die Personaleinsparung kann es nur geben, wenn es keine „Ausnahmen“ mehr gibt.
2)     Die Steuerbegünstigung des 13. & 14. Gehalts ist dann abgeschafft! Das ergibt sich aus der Tabelle im Kurier.
3)     Wie werden in Zukunft die Abfertigungen belastet? Offensichtlich mit 44%!
4)     Wie weit gibt es dann noch Pendlerpauschale, Mehrkindzuschläge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außerordentliche Belastungen, die im Rahmen von der Arbeitnehmerveranlagung bisher geltend gemacht werden konnten? Offensichtlich wird es die in Zukunft nicht mehr geben!
5)     Was ist mit der steuerlichen Begünstigung von Nachtarbeit, diversen Zulagen und (Überstunden-) Zuschlägen? Alles weg? Muss wohl so sein, sonst ist diese enorme Personaleinsparung in den Finanzämtern nicht möglich – ca. 60 Beamte pro Finanzamtsdienststelle, die mit der Lohnsteuer befasst ist!
 
Dieses Zuckerl wird für viele eine bittere Pille!
Vom Genuss wird abgeraten!