Unselbständige Lohnarbeit war in Europa nach 1945 fast ausschließlich durch das „Normalarbeitsverhältnis“ gekennzeichnet: kontinuierlich und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, auf einem Arbeitsvertrag beruhend, Vollzeitbeschäftigung, Arbeitsleistungen in einem Betrieb sowie wesentliche Schutznormen und Ansprüche der Arbeitnehmer: Entgelt, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Bestandsschutz, kollektiver Schutz, Aufstiegsmöglichkeiten etc. – Umgekehrt kann man folgende seit Mitte der 1980er Jahre vermehrt auftretenden Beschäftigungsverhältnisse als dereguliert (und vielfach auch prekär) bezeichnen: Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, scheinselbständige Dienstverhältnisse, freie DienstnehmerInnen, Saisonierarbeit.
Die gegenwärtigen Flexibilisierungs- und Deregulierungskonzepte sind Instrumente verstärkter bürgerlicher Herrschaft, der sich der ÖGB unterordnet bzw. an der er sich aktiv beteiligt. Die Verfügbarkeit über Arbeitszeit und Freizeit sind Machtfragen und hängen von den betrieblichen und gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen ab. Dass diese Kräfteverhältnisse derzeit zuungunsten der Arbeitenden stehen, ist offenkundig – dass eine Bewegung umso notwendiger ist, die diese Verhältnisse umzudrehen vermag, , wohl ebenso. Flexibilisierung und damit einhergehende Deregulierung machen jedoch die Formung einer solchen schwieriger; überdies stellte und stellt die herrschende Klasse im Kampf um die Köpfe eine breite Hegemonie her, die durch die anbiedernde Rolle der Gewerkschaften und die verschiedenen Formen der Scheinselbständigkeit vertieft wird.
Dazu kommt die galoppierende Deregulierung des Normalarbeitsverhältnisses durch immer weitere Flexibilisierung, die mit Hilfe des ÖGB als „Sozialpartner“ auf gesetzlicher und kollektivvertraglicher Ebene durchgeführt werden. Statt der Aussicht auf ein Normalarbeitsverhältnis müssen viele Menschen prekarisierte Jobs annehmen: mit Unterschreitung materieller Standards, der Unterschreitung rechtlicher Standards und der Unterschreitung von Integrationsstandards, wie z.B. einer reduzierten Einbindung in kollegiale Beziehungen und in mangelnder Vertretung durch Betriebsrat oder Gewerkschaft.
Immer mehr Menschen müssen zu „untypischen“ Zeiten arbeiten: Mehr als ein Viertel der Beschäftigten arbeitet in Österreich an Samstagen (EU-Schnitt: 14,5%), fast 18% leisten Schichtdienste, 13,7% müssen sonntags in die Arbeit und mehr als jede/r Vierzehnte arbeitet in der Nacht. Fast ein Drittel der Arbeitenden in Österreich arbeitet nicht die gleiche Anzahl von Tagen jede Woche (Quelle: Eurostat Oktober 2006).
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit drückt sich auch in der realen Wochenarbeitszeit aus, die in Österreich die höchste von allen 27 EU-Ländern ist, nämlich 42,4 Stunden – durch Überstunden, Durchrechnungszeiträume, nicht bezahlte Vor- und Nacharbeiten etc. – Der Kampf um Zeitsouveränität gegen die kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (Kapovaz) ist von immenser Wichtigkeit, da auch die eigentliche Freizeit bei Flexibilisierung zu Fremdbestimmung führen kann – in vielen Fällen kann in solchen Fällen das soziale Leben nicht wie früher gestaltet werden, soziale Isolierung ist die Folge.
Die Zunahme von Arbeitsverhältnissen, die als „prekär“ zu sehen sind, gehen auch Einnahmenentfälle in den Sozialversicherungen einher. Dies in Verbindung mit der zunehmenden Rationalisierung und Technisierung der Arbeitswelt sowie dem Rückzug des Staates aus seiner sozialen Verpflichtung führt zu akuter Geldnot in den Kassen der Sozialversicherungsträger. Grund dafür ist auch, dass die Sozialversicherung auf Lohnsummenbasis berechnet wird – notwendig wäre eine Berechnung auf Wertschöpfungsbasis, also die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe.
Wir fordern:
- Forcierung „normaler“ Arbeitsverhältnisse, Abschaffung deregulierter Dienstverhältnisse
- Erhalt und Ausbau der öffentlichen Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherung
- Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur Finanzierung des Sozialsystems