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Arbeitszeitverkürzung sofort!

Neben den sozialpartnerschaftlich verordneten stets „maßvollen“ Lohnabschlüssen, die kaum zu Reallohnzuwächsen führen, ist die seit den 1980er Jahren ins Stocken geratene Arbeitszeitverkürzung ein entscheidender Faktor für die Umverteilung von Arbeit zu Kapital. 1975 wurde die gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden reduziert, seither gab es ausschließlich kollektivvertragliche Arbeitszeitverkürzungen. Die durchschnittliche kollektivvertragliche Wochenarbeitszeit lag 1991 in Österreich bei noch immer 39,5 Stunden. Auf EU-Ebene wird sogar versucht, die gesetzliche Arbeitszeit wieder auszudehnen.

Mit der Produktivitätssteigerung der letzten Jahrzehnte einher ging auch die Intensivierung der Arbeit an sich. Unter steigendem Arbeitsdruck müssen heute alle ArbeitnehmerInnen leiden, egal in welcher Branche beschäftigt. In der Arbeitszeit muss immer mehr komprimiert geleistet werden. Dies bedeutet natürlich auch, dass innerhalb einer Arbeitsstunde mehr geleistet wird und somit die Ausbeutung zunimmt. Im Dienstleistungsbereich heißt dies, mehr Personen in kürzerer Zeit bedienen bzw. betreuen zu müssen, was z.B. im Sozialbereich dazu führt, dass trotz erheblicher Lohneinbußen Teilzeitbeschäftigungen angenommen werden, da die Arbeit in Vollzeitausmaß nicht mehr zu ertragen wäre.

Während vor allem die Vollzeitbeschäftigung von Frauen seit 1995 gesunken ist, ist die Teilzeitarbeit - etwa im Vergleich mit den EU-15-Staaten - überdurchschnittlich gestiegen. Grund für diesen österreichspezifischen Trend ortete die AK in Defiziten in der Kinderbetreuung und fehlenden Arbeitsplätzen. Auffallend ist auch, dass die Einkommensunterschiede im Altersverlauf zunehmen. Vor allem in der Zeit der klassischen Familienplanung bzw. -gründung - also in den Altersgruppen der 20 bis 39-Jährigen - stagniert das Einkommen bei Frauen.
Objektiv bedeutet Teilzeitarbeit vor allem für Frauen nur Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, höhere Arbeitsintensität und unzureichend soziale Absicherung. Mit Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen können im Rahmen kapitalistischer Produktionsverhältnisse weder neue Arbeitsplätze und in seltensten Fällen qualifizierte Arbeitsplätze für Frauen geschaffen werden. Hier geschieht eine Umverteilung zu Gunsten des Kapitals. Klar ist, dass Frauen hier eine „Pionier“rolle spielen und auch immer mehr Männer in solche Beschäftigungsverhältnisse gezwungen werden sollen.

Der Kampf für eine Arbeitszeitverkürzung kann auch heute unter den Bedingungen differenzierterer Beschäftigungsverhältnisse potenziell als einigendes Band der ArbeitnehmerInnen wirken. Dazu ist es notwendig, auch außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses stehende Beschäftigte wie Teilzeitkräfte und freie DienstnehmerInnen durch mobilisierende Forderungen in den Kampf miteinzubeziehen. Die AK als gesetzliche Interessensvertretung der unselbständig Erwerbstätigen muss es als ihre ureigenste Aufgabe ansehen, hierzu Konzepte zu entwickeln, und der ÖGB muss endlich seine eigene Forderung nach der 35h-Woche bei vollem Lohn, die bereits 1987 beschlossen wurde, ernst nehmen und eine Kampagne zur Umsetzung starten!

Die beschäftigungswirksame Komponente der Arbeitszeitverkürzung ist nicht nur in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von Bedeutung, da eine gleichmäßige Aufteilung der Arbeitszeit in der Gesellschaft und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Personen, die bisher nicht arbeitslos gemeldet sind, sinnvolle gesellschaftspolitische Ziele darstellen. In Bereichen verhältnismäßig niedriger Arbeitslosigkeit – in Krisenzeiten eher ein seltenes Phänomen, zu nennen wäre hier der Gesundheits- und Sozialbereich – ist durch eine entsprechende Aufwertung dieser Tätigkeiten dafür zu sorgen, dass qualifizierte und gutbezahlte Arbeitsplätze entstehen.

Die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung erstreckt sich also auf drei Dimensionen:
1. als emanzipatorisches Element und das dahinter stehende humanistische Menschenbild – als Kampf für Zeitsouveränität - um mehr Freizeit, ein humaneres Leben, mehr Zeit für Gesundheit, Bildung, Kultur, Entspannung, … es geht um die grundsätzliche Frage: Wie viel Zeit muss ein/e abhängige/r Beschäftigte/r am Arbeitsplatz verbringen und wie viel bleibt für das selbstbestimmte Leben?
2. als beschäftigungspolitisches Instrument der Verteilung der Arbeit auf alle Menschen durch Verkürzung der jeweiligen individuellen Arbeitszeit und damit der Reduzierung der Arbeitslosigkeit
3.  als strategisches Moment innerhalb des Klassenkampfes: Trotz aller Differenzierung der Arbeiterklasse und der je  besonderen Interessenslagen ist sie eine Gemeinsamkeit konstituierende Forderung, die mehr Bedeutung hat als nur punktuelle Reformkämpfe und somit die Arbeiterklasse und ihre Interessen bündeln, verdichten und in Bewegung bringen kann.

Gesamtgesellschaftlich gesehen ist Arbeitszeitverkürzung jedoch schon Realität: Arbeitslosigkeit ist ihre brutalste Form - je mehr Menschen ohne Erwerbsarbeit sind, desto weniger Arbeitsstunden werden geleistet. Diese Verkürzung geht rein zu Lasten der Lohnabhängigen - die auf Arbeitslosengeld angewiesenen auf der einen Seite, die unter Lohndumping, Flexibilisierung und Deregulierung leidenden Noch-Arbeitenden auf der anderen. Daher: auf die Form kommt es an!
Durch die enorme Rationalisierung der Arbeit wäre heutzutage eine 30-Stundenwoche leicht realisierbar, ohne dass `die Wirtschaft´ `zusammenbräche´. Doch anstatt sich mit immer radikaleren Forderungen zu unterbieten, die in Schubladen-Beschlüssen enden, ist es notwendig, endlich - als ersten Schritt - die 35-Stundenwoche bei mindestens gleichbleibendem Entgelt genauso radikal durchzusetzen!
 
Wir fordern:

  • Gesetzliche Einführung und Durchführung der 35-Stunden-Woche ohne Lohnverlust und mit verpflichtenden Personalerhöhungen!
  • Einführung einer gesetzlichen 6. Urlaubswoche für alle Beschäftigten!
  • Gemeinsamer Kampf für die generelle Verkürzung der Lebensarbeitszeit – kürzerer Arbeitstag, kürzere Arbeitswoche, mehr Urlaub, bezahlte Auszeitmöglichkeiten, früherer Pensionsantritt!

 
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