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Arbeiterkammertätigkeit für unsere Interessen!

Als 1920 das AK-Gesetz in Kraft trat, wurde der Zweck der Kammern so umrissen: „zur Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der im Gewerbe, in der Industrie, im Handel, im Verkehr und im Bergbau tätigen Arbeiter und Angestellten und zur Förderung der auf die Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeiter und Angestellten abzielenden Bestrebungen.“ Das klang nicht nach Klassenkampf, stand (und steht) dem aber auch nicht entgegen. Allerdings hieß es weiter, dass das „Zusammenwirken der beiderseitigen Körperschaften bei Lösung von wichtigen Aufgaben der wirtschaftlichen Verwaltung ohne Schwierigkeiten möglich sei.“ Das klingt schon mehr nach sozialpartnerschaftlicher Packelei.

Und in der Tat, die Übermacht der sozialdemokratischen Gewerkschaftsfraktion, die stets zwischen 70 und 80% der Stimmen und Mandatare erhielt, ließ keine nur durch Klassenkampf erreichbare Veränderung der  Lage der Arbeiterklasse zu. Die laut Gesetz der AK zustehende Vertretung der Arbeiter und Angestellten etwa in Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen überantwortet die AK den Gewerkschaften, doch da ist wegen des ebenfalls vorhandenen Überhangs der sozialdemokratischen Fraktion dasselbe Bild zu erkennen: die sozialpartnerschaftliche Packelei mit den Kapitalisten hat Vorrang vor der Mobilisierung der Arbeiter, vor Kampfmaßnahmen, vor dem Klassenkampf.
Sicherlich hat die Arbeiterkammer eine Reihe von wichtigen Funktionen:

Alljährlich wenden sich Tausende an die Rechtsabteilungen der AK, wenn sie gekündigt oder entlassen wurden, wenn ihnen Entgelt vorenthalten wurde. Eine Rechtsauskunft zu erhalten, scheitert jedoch oft an den weit vom Problem entfernt gelegenen Terminen, an hoffnungslos überarbeiteten, aber auch überforderten Mitarbeitern. Und letztlich fließen die Einzelberatungen und -auskünfte allzu selten in eine gemeinsame Strategie gegen die Anmaßungen, ja Frechheiten der Unternehmen und Unternehmer gegenüber den Lohnabhängigen ein.
Im Bereich des Konsumentenschutzes werden alljährlich Millionen erstritten, werden Unternehmer gezwungen, die Rechte der Konsumenten in Bezug auf Kaufverträge, Geschäftsbedingungen etc. einzuhalten.

Die verschiedenen sozialwissenschaftlichen Studien und Arbeiten, die von Wissenschaftern der AK und extern Beauftragten erstellt werden, ergäben oftmals einen Ansatz für eine wirksame Strategie der Arbeiterbewegung in Bereichen der Arbeitszeit, der Umverteilung, der Beschränkung der Unternehmerwillkür, doch bleiben sie meist unberücksichtigt und landen in der Schublade. .
Bei allen Gesetzesentwürfen hat die AK eine Art Parteienstellung. Sie hat in der Vergangenheit zahllose Gesetze richtig analysiert, auf arbeitnehmerfeindliche Tendenzen hingewiesen – doch dies muss mit Nachdruck passieren, mit Konsequenz vorgebracht und durchgesetzt werden, die betroffenen Lohnabhängigen müssen darüber informiert und in Bewegung gebracht werden!
Und so ist die AK durch die Jahrzehnte hindurch im Bewusstsein der Menschen eine Tintenburg, aus der die SPÖ ihre Politiker hervorzaubert. Und dieser Eindruck ist so falsch nicht. Die tatsächliche und vor allem kämpferische Vertretung der Interessen der Arbeiter, Angestellten und kleinen Beamten blieb und bleibt auf der Strecke. Lieber eröffnet man in Brüssel ein EU-höriges Büro, gesteht den eigenen Spitzenfunktionären unglaubliche Pfründe zu.
Zu Recht wird von Seiten der AK immer wieder die unverschämte Höhe der Managerbezüge thematisiert. Doch auch die AK-Spitzen selbst befinden sich in Einkommenssphären, die sie weit weg von der Lebensrealität der meisten arbeitenden Menschen bringt.
Der AK-Präsident verdient 10.608.-, der AK-Direktor 12.087.-, seine StellvertreterInnen 9.670.- (nicht berücksichtigt sind – bei manchen gut dotierte – Nebenjobs und Mehrfachbezüge). Alle Nebeneinkünfte müssen offengelegt werden, beim Einkommen für AK-FunktionärInnen soll eine Obergrenze von ca. 3.000.- eingezogen werden - das entspricht immer noch dem doppelten Monatslohn eines Facharbeiters!
In den verschiedenen AK-Vollversammlungen wurden immer wieder richtige und richtungweisende Beschlüsse im Interesse der Arbeiterklasse gefasst, die leitenden, vor allem sozialdemokratischen Funktionäre haben aber selten danach gehandelt, egal ob es sich um die 35-Stunden-Woche, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Abschaffung der Diskriminierung von Migranten usw. handelte.

Die AK ist notwendig, daher lehnen wir die Skandalisierung seitens der rechten Parteien, die in den Ruf nach Abschaffung der Arbeiterkammern münden, ab. Allerdings treten wir für eine Änderung der konkreten Politik der AK ein.

Wir fordern:

  • Die gefassten Beschlüsse der AK-Vollversammlungen müssen bindend für alle Funktionäre sein, bewusstes Handeln gegen die Beschlüsse der Vollversammlungen muss geahndet werden.
  • Die Interessen der Lohnabhängigen müssen Vorrang haben vor sozialpartnerschaftlicher „Einheit“, die ja meist eine Unterwerfung unter das Kapital bedeutet, sowie vor gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Erwägungen.
  • Die Rechtsabteilung gehört ausgebaut, um den Ansprüchen der ratsuchenden KollegInnen rasch und zielgerichtet gerecht werden zu können.
  • Die in der Rechtsabteilung festgestellten Brüche des Arbeits- und Sozialrechts müssen über die Beratung und Vertretung hinaus in Musterprozessen strategisch verfolgt werden
  • Der Konsumentenschutz gehört ausgebaut und finanziell besser ausgestattet, mit deutlicher Ausrichtung auf Lohnabhängige
  • Die AK muss demokratisiert werden, die Versammlungen und ihre Ergebnisse müssen öffentlich gemacht werden
  • Die Ausrichtung der Vergabe von wissenschaftlichen Arbeiten und Studien etc. muss darauf ausgerichtet sein, die Arbeiterklasse mit dem Bewusstsein ihrer Lage zu erfüllen, ihr Grundlagen für die Selbstorganisation, den notwendigen Klassenkampf zu geben.

 
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