Sozialbereichs-Aktionstag 29.Jänner:
* Wien: ab 14.30 Uhr Sternmarsch
Treffpunkt 1: Platz der Menschenrechte/Museumsquartier, 1070 Wien: Pflegeberufe & psychosoziale Dienstleistungen
Treffpunkt 2: Ostarrichipark/Otto-Wagner-Platz, 1090 Wien: Behindertenarbeit
Treffpunkt 3: Hauptuniversität Wien, 1010 Wien: Kinder- und Jugendarbeit
Schlusskundgebung: Friedrich-Schmidt-Platz, 1010 Wien
* Graz: von 11:30 bis 14:30 Verteilung von Armensuppe, Herrengasse, 8010 Graz
* Oberösterreich: 14.00 – 15.00 Uhr: Aktion “Soziale Arbeit ist mehr wert als nur ein Butterbrot”, Martin-Luther-Platz, 4020 Linz, Österreich
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die etwa 100.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich (Sozialwirtschaft Österreich) wurden am 24. Jänner nach der 2. Verhandlungsrunde ergebnislos unterbrochen.
(Kommentar von Selma Schacht, KOMintern-AK-Rätin, Betriebsratsvorsitzende und Mitglied im großen SWÖ-KV-Verhandlungsteam)
Auch wenn in der zweiten Verhandlungsrunde wichtige Dinge angesprochen und verhandelt wurden, so steht die Verhandlung der wirklich großen Themen – Arbeitszeitverkürzung und Gehaltserhöhung – noch aus.
Es wurde v.a. in Arbeitsgruppen zu den Themen Verbesserungen für den geteilten Dienst, bessere Stabilität von Dienstplänen und Entlohnung von PflichtpraktikantInnen diskutiert. Leider hat sich das Verhandlungsteam in der Forderungserstellung nicht darauf geeinigt, für die Abschaffung von geteilten Diensten zu kämpfen, sondern versucht eine Verbesserung dieser – meiner Meinung nach untragbaren – Arbeitssituation herbeizuführen. Geteilter Dienst bedeutet z.b., von 7-10 Uhr in der Früh zu arbeiten, dann einige Stunden frei, danach aber wieder z.b. von 16.00 – 20.00 Uhr im Dienst zu sein. Real mit Lohnarbeit beschäftigt ist man so also von sieben in der Früh bis acht am Abend.
Kurz benannt ist dies „Kapovaz“, also kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit, jedoch nicht – wie in der Produktion – Wochenweise Schwankungen ausgerichtet, sondern auf die Filettierung des Tages.
Auch die Forderung nach Stabilität der Dienstpläne zielt auf eine Eindämmung des immer heftiger grassierenden permanenten Zur-Verfügung-Stehens aus. Wobei in den Diskussionen klar wurde, dass schon selbst die Durchsetzung geltenden Rechts eine erhebliche Verbesserung wäre!
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